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Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr
Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr
Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

- Peter Lessmann, StB
»Auf Ihre Zahlen sollten Sie sich stets verlassen können. Wir kümmern uns persönlich darum!«
Willkommen bei der BERATA Kempten.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus den Landkreisen Oberallgäu, Unterallgäu, Westallgäu und Ostallgäu.
Unser Leistungsangebot
Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.
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- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle
BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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